Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Grundsätze

1.1 Anwendungsbereich
Ist nichts anderes schriftlich vereinbart, gelten für alle Werbeaufträge und die damit verbundenen Dienstleistungen ausschliesslich diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB) von suggest.ch AG, nachfolgend suggest.ch. „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ (AGB) von Vertragspartnern werden ausdrücklich ausgeschlossen, auch wenn diese ausschliessliche Geltung beanspruchen.

1.2 Definition
Als Werbeauftrag gemäss diesen AGB gelten alle Verträge zwischen suggest.ch AG und einem Werbeauftraggeber, die zum Inhalt die Erbringung von Werbe- und/oder Marketingdienstleistungen durch suggest.ch haben. Ein Werbeauftrag kann auch als Kampagne oder Werbekampagne bezeichnet werden. Die Inhalte und Leistungen werden in der Auftragsbestätigung genauer umschrieben. Als Werbeauftraggeber gelten Werbetreibende oder deren Agenturen.

1.3 Auslegung
Die in den AGB gewählte männliche Form bezieht sich immer zugleich auf die weibliche und männliche Form.  

Jede Bezugnahme auf "Schrift" oder "schriftlich" schliesst E-Mail und elektronisch signierte Dokumente ein (inkl. pdf-Format), unabhängig davon, ob die betreffende elektronische Signatur von einem nach geltendem Recht anerkannten oder akkreditierten Anbieter ausgestellt wurde oder nicht.

Wenn eine Frist angegeben ist und von einem bestimmten Tag oder dem Tag einer Handlung oder eines Ereignisses ausgeht, wird sie, sofern nicht anderweitig in den AGB festgehalten, unter Ausschluss dieses Tages berechnet. Endet die Frist nicht auf einen Werktag, so endet diese am nachfolgenden Werktag.

1.4 suggest.ch
suggest.ch handelt auf eigene Rechnung und in eigenem Namen. Zu diesem Zweck schliesst suggest.ch in eigenem Namen und auf eigene Rechnung Verträge mit den Werbeträgern ab.

1.5 Beizug Dritter
suggest.ch ist jederzeit berechtigt, Dritte zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten beizuziehen.

2. Abschluss des Werbeauftrags

2.1 Offerte
Sofern nicht anderweitig in der Offerte aufgeführt oder schriftlich vereinbart, ist die Offerte der suggest.ch während 30 Kalendertagen ab Datum der Offerte verbindlich.

2.2 Zustandekommen des Vertrages

Ein Werbeauftrag kommt zustande, wenn die schriftliche Offertannahme des Kunden bei der suggest.ch innerhalb von 30 Kalendertagen ab Datum der Offerte eingegangen ist. Der Vertrag kommt auch ohne schriftliche Offertannahme des Kunden gemäss Offerte der suggest.ch zustande, wenn auf Anordnung oder Zustimmung des Kunden mit den vorbereitenden Arbeiten oder der Werbeauftrag begonnen wird.

Weicht die Offertannahme von der Offerte ab, so ist diese für suggest.ch nur dann verbindlich, wenn die Abweichungen von der suggest.ch mittels Auftragsbestätigung innerhalb von 30 Kalendertagen ab Datum der Offertannahme akzeptiert werden.

2.3 Vorbehalte
Die Bestimmungen über Preisänderungen in Ziff. 4.2 bleiben vorbehalten.

2.4 Anlieferung der Grundlagenmaterialien
Der Werbeauftraggeber ist verpflichtet, suggest.ch das für die Distributionsform (Aufschaltung, Ausstrahlung etc.) der Werbung notwendige Grundlagenmaterial (insb. Werbemittel und –motive, Grafiken, Texte und Videos), in dem von suggest.ch verlangten Format bis spätestens zu den unten aufgeführten Terminen vor dem bestätigten Distributionstermin, auf eigene Kosten zur Verfügung zu stellen:

10 Werktage für Bildmaterial, Texte, Grafiken und Videos
3 Werktage Redirect Codes (Adcodes)

Im Einzelfall können die Vorlaufzeiten aufgrund von speziellen Bestimmungen abweichen. Suggest.ch informiert in einem solchen Fall den Werbeauftraggeber schnellstmöglich.

2.5 Freigabe der Werbemittel
Ohne anderslautende Vereinbarung, gelten die von suggest.ch gestalteten Werbemittel ohne Prüfung durch den Werbeauftraggeber als abgenommen. Verlangt der Kunde eine Abnahme der Werbemittel, steht suggest.ch das Recht zu, marginale Anpassungen (z.B. zur Performanceverbesserung) auch nachträglich, ohne weitere Prüfung durch den Werbeauftraggeber anzubringen.

2.6 Recht auf Ablehnung
suggest.ch sowie die Werbeträger behalten sich auch bei rechtsverbindlichen Werbeaufträgen vor, vom Werbeauftraggeber gelieferte Werbemittel aus rechtlichen, sittlichen, diskriminierenden oder ähnlichen Gründen abzulehnen. suggest.ch ist insbesondere dazu berechtigt, Werbemittel wegen deren Herkunft, Inhalt, Form oder technischer Qualität abzulehnen.

2.7 Rechte aus Herstellung von Werbemitteln durch suggest.ch
Wird suggest.ch vom Werbeauftraggeber mit der Herstellung von Werbemittel beauftragt, so verbleiben sämtliche daraus entstehenden Rechte insbesondere Urheberechte aus dem Werk bei suggest.ch. Dem Werbeauftraggeber wird ein zeitlich und örtlich unbeschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht am Werbemittel zum Zwecke der Werbung eingeräumt, welches mit dem Preis für das Werbemittel abgegolten ist.

3. Agenturen

3.1 Agenturen als direkte Stellvertreter
Ohne ausdrücklich anderslautender schriftlicher Vereinbarung handelt die Agentur in fremden Namen und auf fremde Rechnung (direkte Stellvertretung) für den Werbetreibenden, womit der Werbetreibende der Kunde von suggest.ch ist. Der Agent verpflichtet sich, als Stellvertreter des Werbetreibenden die AGB dem Werbetreibenden weiterzuleiten. Der Werbetreibende kann sich nur durch Zahlung an suggest.ch von seiner Zahlungspflicht befreien.


3.2 Agenturen als indirekte Stellvertreter
Handelt die Agentur ausnahmsweise mittels schriftlicher Bestätigung ausdrücklich in eigenem Namen aber für Rechnung des Werbetreibenden (indirekte Stellvertretung), so ist die Agentur Kunde der suggest.ch.

Die Agentur ist diesfalls verpflichtet, die AGB dem Werbetreibenden vertraglich zu überbinden und den Namen des Werbetreibenden der suggest.ch offenzulegen. Solange die Agentur ihrer Verpflichtung zur Offenlegung nicht nachkommt, ist eine Offertannahme für die suggest.ch unverbindlich.

Gerät die Agentur in Zahlungsverzug, ist suggest.ch ermächtigt (aber nicht verpflichtet), den Werbetreibenden im Namen der Agentur anzuweisen, den offenen Betrag an die suggest.ch direkt zu leisten. Die Anweisung entbindet die Agentur nicht von ihrer Zahlungspflicht, solange der an suggest.ch geschuldete Betrag nicht vollständig bezahlt wurde.

4. Ausführung des Werbeauftrages

4.1 Grundlagen
Ein von suggest.ch rechtswirksam abgeschlossener Werbeauftrag verpflichtet suggest.ch zur Ausführung des Auftrages gemäss der Auftragsbestätigung.

4.2 Distribution
Sofern nicht anders vereinbart, ist suggest.ch frei in der Wahl der Distributionskanäle zur Erreichung der Kampagnenziele.

4.3 Messung der Leistung
Für die Messung der von suggest.ch erbrachten Leistungen ist ausschliesslich das von suggest.ch verwendete Programm massgebend. Die Messung der Leistung erfolgt, soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wird, nach der Anzahl der Klicks, Engagements, Conversions, Visits oder Leads gemäss detailliertem Endreporting.

4.4 Dauer des Werbeauftrags
Die Dauer des Werbeauftrags bemisst sich gemäss der Vereinbarung zwischen dem Kunden und suggest.ch und kann durch schriftliche Vereinbarung der beiden Parteien angepasst werden. Wird die Anzahl der vereinbarten Engagements, Leads oder anderen Leistungseinheiten wegen höherer Gewalt (auch technische Störungen) oder anderer von suggest.ch nicht zu vertretender Umstände nicht innerhalb der Auftrags- oder Kampagnendauer erreicht, kann suggest.ch in Absprache mit dem Werbeauftraggeber die Laufzeit der Kampagne verlängern oder verschieben.

5. Daten

5.1 Personendaten
Der Kunde ist verpflichtet, bei der Bearbeitung von Personendaten das anwendbare Datenschutzrecht zu befolgen, insbesondere die Informationspflicht gegenüber betroffenen Personen. suggest.ch kann dem Kunden eine Muster-Datenschutzerklärung oder sonstige Texte zur Verfügung stellen, um die Erfüllung der Informationspflicht zu erleichtern. Die datenschutzrechtliche Verantwortung bleibt in jedem Fall beim Kunden.

suggest.ch bearbeitet Personendaten im ausschliesslichen Auftrag des Kunden gemäss dem Auftragsverarbeitungsvertrag von suggest.ch. Bei der Auftragsverarbeitung ist der Kunde der alleinige Verantwortliche im datenschutzrechtlichen Sinn, während suggest.ch ausschliesslich als Auftragsverarbeiterin tätig ist.

5.2 Daten aus Werbeaufträgen
suggest.ch erhebt bei der Ausführung von Werbeaufträgen Daten, um die Effizienz zu prüfen und zu verbessern. Solche Daten werden mit Technologien zur Erfolgs- und Reichweitenmessung erhoben, beispielsweise mit Cookies. Solche Daten umfassen insbesondere den Erfolg eines Werbemittels pro User, beispielsweise über die Anzahl Bannereinblendungen, über das Klick-Verhalten und über die Laufzeit. Solche Daten werden beispielsweise für Behavioral Targeting / Re-Targeting oder Frequency Capping verwendet. suggest.ch verwendet die erhobenen Daten ausserdem, um Kampagnen zu analysieren.

suggest.ch erhebt bei der Ausführung von Werbeaufträgen Daten, die vom User eingegeben werden. suggest.ch analysiert und aggregiert solche Daten, um die Echtheit der eingegebenen Daten zu prüfen, um bereits bestehende Daten zu ergänzen und um die Qualität zu sichern.

suggest.ch ist berechtigt, Daten aus Werbeaufträge im eigenen Ermessen aufzubewahren und für eigene Zwecke zu verwenden, beispielsweise für die Entwicklung und die Verbesserung von Produkten/Dienstleistungen. Für Daten, die Personendaten darstellen, befolgt suggest.ch das anwendbare Datenschutzrecht. suggest.ch gewährleistet die Information der betroffenen Personen mit einer eigenen Datenschutzerklärung.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

6.1 Preise
Die von suggest.ch offerierten Preise sind individuell auf einen spezifischen Vertrag definiert. Der Preis der Werbekampagne enthält keine zusätzlichen Kosten, insbesondere keine Produktionskosten sofern nicht anders schriftlich vereinbart. Allfällige von der Kampagnenbestätigung nicht erfasste zusätzlichen Produkte und Dienstleistungen stellt suggest.ch gesondert in Rechnung und sind vom Kunden zu bezahlen. Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) zzgl. Mehrwertsteuer bzw. jede andere anfallende Steuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. In Ausnahmefällen kann eine Fakturierung in EUR erfolgen, sofern dies in der Kampagnenbestätigung ausdrücklich definiert wird.

6.2 Preisänderungen  
Änderungen der Preise sind jederzeit möglich. Für bereits abgeschlossene Werbeaufträge sind Preisänderungen nur verbindlich, wenn sie von suggest.ch mindestens 10 Kalendertage vor Beginn der Werbeauftrag angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Mitteilung schriftlich ausgeübt werden. Ohne gegenteilige Mitteilung des Kunden ist suggest.ch berechtigt, die Auftrag mit den neuen Preisen auszuführen.

6.3 Vorauszahlung
Es liegt im alleinigen Ermessen von suggest.ch, eine Werbekampagne erst nach erfolgter Vorauszahlung zu starten oder diese weiterzuführen. Erfolgt die Vorauszahlung nicht innert der Zahlungsfrist, kann suggest.ch vom Vertrag zurücktreten.

6.4 Rechnungsstellung
suggest.ch stellt ihre Leistungen grundsätzlich per Ende Monat in Rechnung. Ausnahmsweise kann die Rechnungsstellung im Ermessen von suggest.ch auf ein Kampagnenende erfolgen.

6.5 Fälligkeit
Ist nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart, sind sämtliche Forderungen von suggest.ch 30 Tage ab dem Rechnungsausstellungsdatum fällig und ohne Abzüge in Schweizer Franken zu bezahlen. Der Kunde kommt mit Ablauf der genannten Frist direkt in Verzug, ohne dass es einer Mahnung durch suggest.ch bedürfte. Rechnungen, die nicht innerhalb von 30 Tagen beanstandet werden, gelten als genehmigt.

6.6 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug ist suggest.ch berechtigt, Verzugszinsen von 5% auf den Rechnungsbetrag zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

7. Kommissionen und Rabatte

7.1 Beraterkommission und Rabatte
Agenturen erbringen Leistungen, welche bei suggest.ch zu einer Aufwandsminderung oder Risikominimierung führen. Agenturen können dafür eine Beraterkommission (Agenturvergütung) oder Rabatte von suggest.ch erhalten. Der Werbetreibende ist damit einverstanden, dass suggest.ch die Agenturen für zwischen suggest.ch und den Agenturen vereinbarte Leistungen direkt mittels Beraterkommission (Agenturvergütung) oder Rabatte entschädigen kann.

7.2 Zusicherung von Agenturen
Die rechtliche Behandlung von Beraterkommission (Agenturvergütung) oder Rabatte gemäss Ziff. 5.1 richtet sich nach dem Verhältnis zwischen dem Werbetreibenden und der Agentur. Die Agentur sichert suggest.ch zu, dass die Bezahlung von Beraterkommissionen (Agenturvergütung) oder Gewährung von Rabatten nicht zu einer Rechts- oder Vertragsverletzung durch die Agentur führt. Die Agentur sichert suggest.ch insbesondere zu, dass sie ihre Kunden bzw. die Werbetreibenden vorgängig, vollständig und transparent über die Beraterkommission (Agenturvergütung) oder gewährten Rabatte informiert hat und dass sie sämtliche Rabatte und Vergütungen ihren Kunden weitervergütet, soweit die vertragliche Beziehung zwischen der Agentur und dem Werbetreibenden (Kunde der Agentur) nichts anderes vorsieht.

8. Gewährleistung und Haftung von suggest.ch

8.1 Gewährleistung
suggest.ch gewährleistet eine den gegebenen technischen Voraussetzungen entsprechende, bestmögliche Durchführung des Werbeauftrages. Für die qualitative Leistung, insbesondere die Wirksamkeit eines Werbeauftrages, wird jegliche Gewährleistung ausgeschlossen.

8.2 Haftung
suggest.ch haftet ausschliesslich für direkte Sach- und Vermögensschäden, die suggest.ch bei Erfüllung der vertraglichen Vereinbarungen vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht hat. Die Haftung unter einem bestimmten Vertrag ist zudem in jedem Fall beschränkt auf den Nettowert des Werbeauftrages.

Jegliche Haftung von suggest.ch oder ihren Hilfspersonen für andere oder weitergehende Ansprüche und Schäden, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von indirekten, mittelbaren oder Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Nutzung, nicht realisierte Einsparungen sowie Betriebs- oder Verdienstausfälle, ist ausdrücklich ausgeschlossen. Die Haftung für Hilfspersonen ist zudem auf die Auswahl und Instruktionen der Hilfspersonen beschränkt. suggest.ch haftet in keinem Fall für rechtswidrig gespeicherte oder anderweitig bearbeitete Daten von Kunden oder für die rechtswidrige sowie anderweitig missbräuchliche Verwendung von Daten durch Kunden.

Die Beschränkungen der Haftung gemäss diesen AGB gelten unabhängig vom jeweiligen Rechtsgrund. Eine allenfalls weitergehende, gesetzlich zwingende Haftung bleibt vorbehalten.

9. Haftung und Rechtsgewährleistung des Werbeauftraggebers und Freistellung

9.1 Haftung
Der Kunde haftet suggest.ch gegenüber für Schäden, die er schuldhaft durch Mangelhaftigkeit, Verzug oder Nichterfüllung seiner vertraglichen Pflichten verursacht. Kann der Werbeauftrag aus Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, ist suggest.ch berechtigt, dem Kunden den Nettowert des Werbeauftrages in Rechnung zu stellen. Ziff. 9.2 kommt sinngemäss zur Anwendung. Dem Kunden stehen keine Ersatzansprüche zu.

9.2 Rechtsgewährleistung
Der Kunde ist dafür verantwortlich und sichert zu, dass die gelieferten Werbemittel frei von jeglichen Sachmängeln sind und er oder der Werbetreibende über die erforderlichen Rechte an den bei der Werbekampagne eingesetzten Werbemitteln, insbesondere Urheber- und Markenrechte, verfügt und räumt suggest.ch mit Abschluss des Vertrages die zur Erfüllung des Werbeauftrages erforderlichen Nutzungs-, Unterlizenzierungs- und Bearbeitungsrechte ein.

Der Kunde ist dafür verantwortlich und sichert zu, dass die Werbemittel, -formen und -inhalte weder direkt noch indirekt (d.h. insbesondere über eine Verlinkung zu weiteren Inhalten und Plattformen) Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Namens-, Persönlichkeits- oder Markenrechte, verletzen, noch gegen andere gesetzliche Bestimmungen, insbesondere gewerbliche Schutzrechte oder wettbewerbsrechtliche (UWG, PBV) sowie weitere Bestimmungen (wie insbesondere Lotterie-, Spielbanken-, Straf-, Heilmittel-, Alkohol-, Lebensmittelgesetz) und Grundsätze (wie insbesondere Grundsätze der Lauterkeitskommission) verstossen.

9.3 Freistellung
Sollte suggest.ch und/oder ein Werbeträger wegen der Distribution eines Werbemittels, insbesondere wegen dessen Inhalt, von Dritten aus urheber-, wettbewerbsrechtlichen oder sonstigen Gründen in Anspruch genommen werden, stellt der Kunde suggest.ch und/oder den Werbeträger von sämtlichen daraus entstehenden Ansprüchen auf erste Aufforderung hin frei. Der Kunde verpflichtet sich diesfalls, suggest.ch und/oder dem Werbeträger sämtliche Kosten, die suggest.ch und/oder dem Werbeträger entstehen (inkl. Schadenersatzleistung, Anwalts- und Gerichtskosten), zu ersetzen. suggest.ch verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, eine allfällige aussergerichtliche Einigung mit einem Dritten nur mit vorgängiger Zustimmung des Kunden abzuschliessen.

10. Rücktrittsmöglichkeiten

10.1 suggest.ch
suggest.ch kann von Verträgen entschädigungslos zurücktreten, wenn ein Werbeträger oder involvierte Dritte ihr Angebot einstellen, ändern oder Leistungen zurückziehen und dies von suggest.ch nicht zu vertreten und für sie nicht vorhersehbar war. In diesen Fällen sind Ansprüche des Kunden ausgeschlossen. Des Weiteren kann suggest.ch von Verträgen zurücktreten, wenn der Kunde in Verzug ist, insbesondere wenn der Kunde mit der Vorauszahlung oder Zahlung in Verzug gerät, seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, suggest.ch die Werbemittel ablehnt oder in den gesetzlich vorgesehenen Fällen. In diesen Fällen kommt die Regelung von Ziff. 9.2 sinngemäss zur Anwendung und entsprechend hat der Kunde suggest.ch gemäss Ziff. 9.2 zu entschädigen.

10.2 Werbeauftraggeber, Konventionalstrafe  
Ein Rücktritt des Kunden bis 10 Kalendertage vor Beginn der Werbekampagne ist nur gegen Bezahlung einer Entschädigung (Konventionalstrafe) gemessen am Nettowert der jeweiligen Werbekampagne möglich:  

Der Kunde entschädigt suggest.ch wie folgt:

  • Rücktritt zwischen 10 und 4 Kalendertage vor Beginn der Werbekampagne: 50% des Nettowertes der Werbekampagne
  • Rücktritt weniger als 4 Kalendertage vor Beginn der Werbekampagne: 100% des Nettowertes der Werbekampagne
  • Rücktritt nach Beginn der Werbekampagne: 100% des Nettowertes der Werbekampagne

Die Beträge verstehen sich zzgl. MWST; anwendbar sind die Zahlungsbedingungen gemäss Ziff. 4 AGB.
Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

11. Schlussbestimmungen  

11.1 Schriftlichkeitsvorbehalt
Sämtliche Änderungen, Ergänzungen sowie Nebenabreden und die Aufhebung dieser AGB bedürfen der Schriftform.

11.2 Änderungen AGB
suggest.ch ist berechtigt, ihre AGB jederzeit zu ändern. Kunden mit laufenden Verträgen werden bei solchen Änderungen vorab elektronisch darüber in Kenntnis gesetzt.

11.3 Verrechnungsausschluss
Der Kunde verzichtet zum Voraus auf die Verrechnung allfälliger Forderungen.

11.4 Übertragung
Die Übertragung eines Vertrags für eine Werbekampagne (oder von Rechten und Pflichten daraus) durch den Kunden bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung von suggest.ch. suggest.ch ist berechtigt, Forderungen gegenüber Kunden zustimmungsfrei an Dritte abzutreten.

11.5 Vertraulichkeit
Ohne schriftliche Einwilligung von suggest.ch darf Dritten keine Einsicht in die Offertunterlagen gewährt bzw. dürfen diese in keiner Form an Dritte, insbesondere Konkurrenten und Marktbegleiter von suggest.ch, weitergegeben werden.

11.6 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen im Zweifel nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll vielmehr eine Regelung gelten, die in rechtlich zulässiger Weise dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

11.7 Anwendbares Recht
Auf die vorliegenden AGB sowie auf sämtliche mit suggest.ch abgeschlossenen Verträge oder anderen Geschäfte findet ausschliesslich schweizerisches Recht Anwendung, unter Ausschluss der Bestimmungen über die Konfliktnormen des internationalen Privatrechts sowie des Wiener Kaufrechtes (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge des internationalen Warenkaufs vom 11. April 1980).

11.8 Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten oder Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB sowie den ihnen zugrundeliegenden Verträgen oder anderen Geschäften, einschliesslich deren Gültigkeit, Ungültigkeit, Verletzung oder Auflösung, sind die ordentlichen Gerichte in Zürich ausschliesslich zuständig.

Zürich, 02.09.2024, suggest.ch AG